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Master
Master
Der akademische Grad „Master“ wurde gemeinsam mit dem „Bachelor“ im Rahmen
des „Bologna-Prozesses“ (s. Bildungslexikon –
Bologna-Erklärung) eingeführt.
Der Masterstudiengang kann nur belegt werden, wenn bereits ein
berufsqualifizierender Hochschulabschluss vorliegt.
Es wird zwischen konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiterbildenden
Masterstudiengängen unterschieden.
- Konsekutive Masterstudiengänge vertiefen und erweitern den
vorangegangenen Bachelorstudiengang
- Nicht-konsekutive Masterstudiengänge bauen nicht auf dem vorangegangenen
Bachelorabschluss auf sondern auf ein beliebiges abgeschlossenes Studium (Bachelor,
Master, Magister)
- Weiterbildende Masterstudiengänge bauen ebenfalls auf ein beliebiges
abgeschlossenes Studium auf. Voraussetzung hierfür ist jedoch praktische
Berufserfahrung.
Die Studiendauer beträgt außer bei Kunst- und Musikhochschulen 1 – 2
Jahre, wobei die Gesamtstudienzeit bei konsekutiven Studiengängen 5 Jahre
nicht überschreiten darf (= 300 ECTS Punkte – s. „Bildungslexikon –
ECTS“).
Ziel der Masterstudiengänge ist vor allem die Vermittlung der Fähigkeit
zur wissenschaftlichen Arbeit.
Der Masterabschluss berechtigt zur Promotion und zwar unabhängig von der
Hochschule, die den Grad verliehen hat (Universitäten, gleichgestellte
Hochschulen, Fachhochschulen). Eine Ausnahme gilt für Kunst- und
Musikhochschulen. Dort müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
In Deutschland lauten die Abschlussbezeichnungen für die konsekutiven
Masterstudiengänge wie folgt:
• Master of Arts (M.A.)
• Master of Science (M.Sc.)
• Master of Engineering (M.Eng.)
• Master of Laws (LL.M.)
• Master of Education (M.Ed.)
• Master of Fine Arts (M.F.A.)
• Master of Music (M.Mus.)
Als Abschlussbezeichnungen für die nicht-konsekutiven und weiterbildenden
Master-Studiengänge können oben stehende Titel der konsekutiven
Studiengänge übernommen oder andere von den Hochschulen gewählt werden (z.
B. Master of Business Administration MBA, Master of Computer Science
M.Comp.Sc.).
Die Abschlussbezeichnungen enthalten keinen Zusatz, der auf die
Bildungseinrichtung hinweist, die den Grad verliehen hat (z. B. „FH“,
„Univ.“), da alle Einrichtungen nach einheitlichen Kriterien akkreddiert
worden sind (s. „Bildungslexikon – Akkreditierung“).
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