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Immatrikulation, Exmatrikulation
Immatrikulation / Exmatrikulation
Der Verwaltungsvorgang, bei dem sich ein Student für einen bestimmten
Studiengang oder Teilstudiengang an einer Hochschule einschreibt, wird als
Immatrikulation bezeichnet.
Zuständig für die Immatrikulation ist das Immatrikulationsamt oder das
Studierendensekretariat der betreffenden Hochschule.
Meist müssen u.a. folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Personalausweis
- Nachweis der Zugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife,
Bescheinigungen über diverse Aufnahmeprüfungen z. B. Sportprüfungen)
- Passbilder
- Nachweis einer Krankenversicherung
Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben
wollen, müssen Sie zusätzlich den Zulassungsbescheid vorlegen.
Mit erfolgreicher Immatrikulation wird der Student schließlich für einen
bestimmten Zeitraum an der Hochschule aufgenommen.
Der Vorgang, bei dem sich ein Studierender bei der Hochschule abmeldet,
wird als Exmatrikulation bezeichnet.
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