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Bologna-Erklärung
Bologna-Erklärung
Die
sogenannte „Bologna-Erklärung“ wurde 1999 von Regierungsvertretern aus 30
europäischen Staaten unterzeichnet. Ziel ist die Schaffung eines
einheitlichen europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010.
Die Studienstruktur wurde im Vergleich zu den Diplomstudiengängen vom
Aufbau „Grund- und Hauptstudium“ in ein mehrstufiges Abschlusssystem mit
einem Leistungspunktesystem (ECTS – s. „Bildungslexikon –
ECTS“) umgestaltet.
Grundgedanke ist dabei der neue zweistufige Aufbau von Studiengängen:
1. Stufe: Grundständiges Studium (undergraduate studies)
2. Stufe: Postgraduales Studium (postgraduate studies)
Die 1. Stufe und somit das grundständige Studium führt zum Erwerbs des
Abschlusses „Bachelor“ (s. Bildungslexikon –
Bachelor).
Voraussetzung für die 2. Stufe und somit für das postgraduale Studium ist
ein abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium.
Das postgraduale Studium dient entweder zum Erwerb eines weiteren
akademischen Grades (z. B. Master, Dr.) oder lediglich der Weiterbildung.
Im Rahmen der Umstellung wurden in den letzten Jahren an einem Großteil
der deutschen Hochschulen (Universitäten, gleichgestellte Hochschulen,
Fachhochschulen) die traditionellen Diplomstudiengänge durch Studiengänge
mit den Abschlussbezeichnungen Bachelor und Master ersetzt.
Die Abschlussbezeichnung „Bachelor“ wird den Regelabschluss eines
Hochschulstudiums darstellen und beinhaltet dieselben Berechtigungen wie
traditionelle Diplomabschlüsse an Fachhochschulen (s. Bildungslexikon –
Bachelor).
Die Abschlussbezeichnung „Master“ beinhaltet dieselben Berechtigungen wie
traditionelle Diplom- oder Magisterabschlüsse an Universitäten und ihnen
gleichgestellte Fachhochschulen (s. Bildungslexikon –
Master).
Ziele der Umgestaltung waren die Vereinheitlichung von akademischen
Bezeichnungen innerhalb der EU zur besseren Vergleichbarkeit, ein
stärkerer Praxisbezug und die Verkürzung der Studiendauer.
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