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ECTS, ECTS-Note

 

Das Kürzel „ECTS“ bedeutet „European Credit Transfer und Accumulation System“.
Dieses Bewertungssystem wurde im Rahmen des Bologna-Prozesses und somit vor allem für die Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt.


In den genannten Studiengängen werden für die erfolgreiche Absolvierung von sog. „Modulen“ Leistungspunkte, sog. „credit points“ vergeben.
Falls ein Modul nicht erfolgreich abgeschlossen wird, werden keine credit points vergeben.
Ein Modul stellt ein Lernziel dar und umfasst somit eine oder mehrere Lehrveranstaltungen.


Die credit points geben Aufschluss über den in dem jeweiligen Modul angefallenen Arbeitsaufwand (Vorlesungen, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung).
Ein credit point entspricht 25 – 30 Arbeitsstunden.
Pro Jahr werden ca. 1500 – 1800 Stunden Arbeitsaufwand pro Studierenden veranschlagt, was 60 credit points jährlich und somit 30 credit points pro Semester (s. Bildungslexikon – Semester) entspricht.


Neben den „credit points“ existieren sog. „ECTS-Noten“. Dabei werden alle Studierenden, die eine Prüfung erfolgreich absolviert haben, entsprechend ihrer Leistung in eine Rangfolge gebracht.
 

• ECTS-Note A (beste 10 %)
• ECTS-Note B (nächste 25 %)
• ECTS-Note C (nächste 30 %)
• ECTS-Note D (nächste 25 %)
• ECTS-Note E (nächste 10 %)
 

Falls eine Prüfung nicht erfolgreich absolviert wurde, werden die Noten „FX“ oder „F“ vergeben.
„FX“ bedeutet, dass die Prüfung vorerst nicht bestanden wurde und noch Verbesserungen erforderlich sind. Anschließend können die Leistungen anerkannt werden.
„F“ bedeutet, dass die Prüfung nicht bestanden wurde und dass erhebliche Verbesserungen nötig sind.
 

 


Als Vorteile des ECTS-Systems gelten Folgende:
- Leistungen von Studierenden innerhalb des Europäischen Hochschulraumes können besser miteinander verglichen werden
- Bereits erbrachte Leistungen können bei einem Hochschulwechsel anerkannt werden
- Auch bei Abbruch des Studiums kann die erbrachte Arbeitsleistung während des Studiums nachgewiesen werden