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Staatliche Förderungen
Staatliche Fördermöglichkeiten für Weiterbildung
und Umschulung
Die erste Berufsausbildung ist heute längst
nicht mehr ausreichend, um durch ein ganzes Berufsleben zu tragen.
Gefragt ist vielmehr lebenslanges Lernen und die Bereitschaft, sich
ständig weiter zu qualifizieren. Ohne dieses Engagement ist ein
beruflicher Aufstieg üblicherweise nicht möglich, oft hängt die
Sicherheit des eigenen Arbeitsplatzes an der konsequenten Weiterbildung.
In vielen Fällen verlangen auch persönliche oder berufliche Umstände
eine Neuorientierung - mit entsprechendem Umschulungs-Bedarf.
So sinnvoll berufliche Weiterqualifizierung ist, sie kostet nicht nur
Zeit und Anstrengung, sondern auch Geld. Nicht selten sind etliche
Tausend Euro aufzubringen, um Gebühren, Fahrt- und Unterbringungskosten
oder Studienmaterialien zu finanzieren. Längst nicht jeder Arbeitnehmer
kann sich auf eine Förderung durch den Arbeitgeber verlassen, auch wenn
viele Unternehmen inzwischen die Vorteile der beruflichen Weiterbildung
erkannt haben und sie aktiv unterstützen. Die zusätzliche Qualifizierung
sollte jedoch trotzdem nicht am Geld scheitern - denn es gibt unter
anderem eine Reihe staatlicher Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Wir möchten an dieser Stelle einige Modelle aufzeigen:
1. Bildungsgutschein
Bildungsgutscheine sind eine Option für arbeitslose Arbeitnehmer. Damit
finanziert
die Agentur für Arbeit bzw. das
jeweilige Jobcenter eine Umschulung, um die Arbeitsplatzaussichten zu
verbessern. Übernommen werden hundert Prozent der anfallenden
Weiterbildungskosten, ggf. sogar Kosten für Fahrten und Übernachtung.
Das macht die Förderung besonders attraktiv. Voraussetzung für den
Bildungsgutschein ist allerdings, dass die betreffende Maßnahme die
Arbeitsmarktchancen nachweislich erhöht.
2. Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie fördert der Staat "geringverdienende"
Arbeitnehmer und Selbständige, die mindestens 15 Stunden pro Woche
arbeiten und sich weiterbilden möchten. Dabei gelten folgende
Einkommensgrenzen für die Förderung: maximal 20.000 Euro zu
versteuerndes Einkommen pro Jahr für Alleinstehende, 40.000 Euro für
Verheiratete. Mit der Bildungsprämie können bis zu 50 Prozent der
Weiterbildungskosten bezuschusst werden, es werden jedoch höchstens 500
Euro gewährt. Der Rest der Weiterbildungskosten ist aus eigener Tasche
zu finanzieren.
3. WeGeBau
Das Kürzel WeGeBau steht für "Weiterbildung Geringqualifizierter und
beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen". Auch diese
Maßnahme wird von der Arbeitsagentur angeboten.
Im Fokus stehen u.a. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit aktuell
mindestens vierjähriger Tätigkeit außerhalb des eigentlich erlernten
Berufs. Durch WeGeBau soll die Berufsqualifikation nachgeholt oder
zumindest eine weiterführende Teilqualifikation ermöglicht werden. Die
Förderung besteht in Lohnzuschüssen, mit denen die Weiterbildung zu
hundert Prozent finanziert werden kann.
4. Meister-BaföG
Das Meister-BaföG ist ähnlich gestaltet wie das BaföG für Studenten. Es
soll die Aufstiegsfortbildung zum Handwerks- und Industriemeister sowie
in einigen anderen Berufen unterstützen. Die Förderung besteht aus einer
Mischung aus Zuschüssen und zurückzuzahlenden Darlehen. Damit können
Unterhalt, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bestritten werden.
Voraussetzung für die Förderung ist neben einer entsprechenden
Berufszugehörigkeit, dass die Weiterbildung mindestens 400
Unterrichtsstunden umfasst und nachweislich dem beruflichen Aufstieg
dient. Ab 01. August 2016 treten im Rahmen der 3. Novelle des AFBG
(Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes)
zahlreiche Verbesserungen in Kraft.
5. Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendium
Diese Stipendien werden von der "Stiftung Begabtenförderung berufliche
Bildung" (Gemeinnützige Gesellschaft mbH) im Auftrag und mit Mitteln des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung gewährt. Beim
Aufstiegsstipendium werden Personen gefördert, die ihre Erst-Ausbildung
mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen haben und nun ein Hochschulstudium
aufnehmen wollen. Dazu werden bis zu 670 Euro monatlich für
Lebensunterhalt und 80 Euro Büchergeld gezahlt, bei einem dualen Studium
jährlich 2.000 Euro. Das Weiterbildungsstipendium kann für fachbezogene
berufliche Weiterbildungen in Anspruch genommen werden. Hier gibt es bis
zu 6.000 Euro - verteilt auf drei Jahre.
6. Länderförderung
Viele
Bundesländer fördern berufliche Weiterbildungen
mit eigenen Programmen, zum Beispiel über Bildungsschecks,
Qualifizierungsschecks und Weiterbildungsboni. In der Regel werden dabei
Zuschüsse zu den Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen gezahlt. Der Rest
ist selbst oder vom Arbeitgeber zu tragen.
7. Bildungskredit
Der Bildungskredit wird als
Fördermaßnahme von der KfW durchgeführt
und ist über das Bundesverwaltungsamt zu beantragen. Gewährt wird ein
günstiger Kredit mit monatlicher Auszahlung bis zu einer Höhe von
insgesamt 7.200 Euro. Damit soll vor allem die Schlussphase eines
Studiums oder einer Ausbildung finanziert werden. Auch Umschulungen und
Zusatzausbildungen/-studiengänge lassen sich so bestreiten. Die Tilgung
des Bildungskredits beginnt erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten
Rate.
Falls die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung nicht erfüllt
sind, besteht die Möglichkeit, sich um eines der zahlreichen „privaten“
Stipendien zu bemühen oder einen normalen
Kredit als
Finanzierungsmöglichkeit zu wählen. Die niedrigen Zinsen
machen die Kreditaufnahme derzeit besonders attraktiv. Dennoch empfiehlt
es sich die Konditionen zu vergleichen, denn nach wie vor gibt es am
Markt eine erhebliche Bandbreite bei den Angeboten. Auf
Kreditvergleichsplattformen im Internet lassen sich vorteilhafte
Angebote unterschiedlicher Kreditgeber oft leicht und unkompliziert
identifizieren.
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