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Meister - BaföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG),
sog. „Meister-BaföG“ fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen und
unterstützt damit die Erweiterung von beruflichen Qualifikationen.
Förderungsberechtigt
sind Fachkräfte (z. B. Handwerker), die
- eine nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte,
abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
nachweisen können und
Förderungsberechtigte
Fortbildungsabschlüsse sind beispielsweise Handwerksmeister,
Industriemeister, Techniker, Fachkaufleute, Fachkrankenpfleger,
Programmierer, Betriebsinformatiker und vergleichbare Qualifikationen. Die
Antragsteller dürfen nicht bereits über eine gleichwertige berufliche
Qualifikation verfügen (z. B. Hochschulabschluss).
Bitte beachten Sie: Ab 01. August 2016
treten zahlreiche Leistungsverbesserungen in Kraft; weitere
Informationen erhalten Sie
hier.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Erwachsener - egal ob per Fernkurs oder regulär - einen Schulabschluss nachholen (Realschulabschluss, Fachhochschulreife, Abitur), können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Leistung "Schüler-BaföG" beantragen.
Nähere Informationen finden Sie unter http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php.
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