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Weiterbildung - Kaufmännischer Bereich - Recht
Der Begriff „Recht“ bezeichnet Normen, also
Gesetze, Verordnungen und Satzungen, im materiell- und formell-rechtlichen
Sinne, sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht. Grundlegende
Rechtskenntnisse können für den privaten Bereich von großem Vorteil sein,
detaillierte Fachrechtskenntnisse sind unabdingbar für zahlreiche
Berufsgruppen.
Den Berufkurs "Bachelor of Laws -
Wirtschaftsrecht" finden Sie
hier.
Die Kurse im Bereich "Steuerrecht" finden Sie in der Rubrik "Steuern".
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